Unser Museum in Zahlen
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87 Stempel
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400 Jahre durch die Zeit
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13 Schießscharten
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19743 Objekte... ungefähr
+++ Bitte beachten Sie: Für den Museumsbesuch gilt weiterhin Maskenpflicht. Der 3G-Nachweis entfällt +++
Das LWL-Preußenmuseum ist ein relativ junges Museum, das erst in den 1990er Jahren gegründet wurde. Es besitzt daher keine historisch gewachsenen alten Sammlungen, die über einen langen Zeitraum entstanden sind.
Seine heutige Sammlung wurde in den letzten dreißig Jahren durch Ankäufe in Auktionen, im Handel und von Privatleuten zusammengestellt. Dabei sollten möglichst viele und beispielhaft für die Geschichte Preußens stehende inhaltliche Aspekte durch Gegenstände veranschaulicht werden. Über die vergangenen Jahre wurden dem Museum auch viele Objekte aus Nachlässen geschenkt. Die Sammlung umfasst etwa 15.000-20.000 Objekte vom kleinen Knopf bis zum riesigen Wandgemälde. Die Stücke der Sammlung stammen aus einem historischen Zeitraum vom 17. Jahrhundert bis in die Gegenwart. Zweck und Ziel der Sammlung sind der Erhalt, die Dokumentation und Bewahrung von Sachzeugnissen zur Geschichte und Überlieferungsgeschichte des früheren Staates Preußen. Derzeit ist ein Sammlungskonzept in Vorbereitung, das langfristig Ziele und Strukturen festlegen und definieren soll. Das LWL-Preußenmuseum verfügt über gegenständliche Exponate aus den Bereichen Textilien, Fahnen, Porzellan, Keramik, Glas, Skulpturen, Orden, Abzeichen, Militaria und Varia. Ferner über größere Bestände an Ölgemälden, Druckgrafik und Fotografien, Bücher, Zeitungen und Schriftgut aller Art.
LWL-Preußenmuseum Minden
Simeonsplatz 12
32427 Minden
Tel.: +49 571 83728 0
Fax: +49 571 83728 30
E-Mail: preussenmuseum@lwl.org
Besucherbüro
Tel.: +49 571 83728 18
Fax: +49 571 83728 30
E-Mail: besucherbuero-pmm@lwl.org
Dienstag bis Sonntag und an Feiertagen
10 bis 18 Uhr
Erwachsene
6 €
Ermäßigt*
3 €
Kinder und Jugendliche (bis einschließlich 17 Jahre)
frei
Gruppen (ab 16 Personen)
5 € pro Person
* Ermäßigungsberechtigt sind Empfänger von laufenden Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII, Studierende bis zum 30. Lebensjahr (nach Vorlage eines gültigen Studierendenausweises), Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Menschen mit einem Grad an Behinderung ab 50 % (soweit erforderlich Begleitperson gegen Nachweis frei).
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